Die Grundlagen: Einkommensteuer für Amazon FBA Händler
Wann bin ich steuerpflichtig?
Sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht auf Amazon verkaufst, handelst du gewerblich. Deine Einkünfte unterliegen der österreichischen Einkommensteuer – unabhängig davon, wo deine Kunden sitzen.
Wichtig: Der entscheidende Faktor ist dein Wohnsitz bzw. der Sitz deines Unternehmens in Österreich.

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Umsatzsteuerliche Herausforderungen bei Amazon FBA

Das Thema Umsatzsteuer ist für Amazon FBA Händler oft das komplexeste Feld. Da Amazon die Ware häufig in Logistikzentren im Ausland lagert, entstehen steuerliche Pflichten weit über die österreichischen Grenzen hinaus.
Achtung: Kontosperrung möglich!
Sobald deine Ware in einem deutschen Amazon-Lager gelagert wird, benötigst du zwingend eine deutsche Steuernummer und USt-IdNr. Amazon kann dein Verkäuferkonto sperren, wenn diese fehlen.
OSS-Verfahren
Das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren ermöglicht es, die Umsatzsteuer für alle EU-Länder zentral in Österreich zu melden – sobald grenzüberschreitende B2C-Umsätze 10.000 € netto überschreiten.
Innergemeinschaftliche Verbringungen
Wenn Amazon deine Produkte zwischen Lagern verschiebt, stellt dies steuerlich eine „innergemeinschaftliche Verbringung" dar. Diese muss in beiden Ländern gemeldet werden.
Vorweggenommene Betriebsausgaben nutzen

Viele angehende Amazon FBA Händler wissen nicht, dass sie Ausgaben bereits vor dem ersten Verkauf steuerlich geltend machen können. Diese sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben sind ein wichtiges Instrument, um die anfängliche Steuerlast zu senken.
Absetzbare Ausgaben vor dem ersten Verkauf
Tipp vom Steuerberater
Bewahre alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf und ordne diese klar dem späteren Amazon Business zu. Eine lückenlose Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen entscheidend.
Wichtige Fristen
Erklärungswechsel im FinanzOnline eingeben:
Formular Verf24 online über FinanzOnline einreichen = Erklärungswechsel im FinanzOnline.

Steiner Steuerberatung · Kirchdorf an der Krems
Interaktive Steuer-Checkliste für Amazon FBA Starter
Dein Fortschritt
0%Starte mit dem ersten Schritt – hake erledigte Punkte ab.
01Gewerbeanmeldung beim Magistrat / Bezirkshauptmannschaft
02Steuernummer beim österreichischen Finanzamt beantragen
03USt-Identifikationsnummer (UID) beantragen
04Deutsche Steuernummer beantragen (bei Lagerung in DE)
05Amazon Seller Central: USt-Einstellungen konfigurieren
06Buchhaltungssoftware einrichten (z.B. Easybill, Amainvoice)
07OSS-Verfahren prüfen und ggf. registrieren
08Vorweggenommene Betriebsausgaben dokumentieren
09Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) einrichten
10EORI-Nummer, Incoterms & Einfuhrumsatzsteuer (Import aus Drittland)
11Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) – alles was du wissen musst
12Jahresabschluss und Einkommensteuererklärung vorbereiten
Häufig gestellte Fragen
Ja. Sobald du regelmäßig und gewinnorientiert auf Amazon verkaufst, musst du ein Gewerbe anmelden. Der Onlinehandel ist in Österreich ein freies Gewerbe – du benötigst keine Prüfung oder spezielle Qualifikation. Die Anmeldung erfolgt beim Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft.
Wir beraten nicht nur – wir verkaufen selbst auf Amazon
Als Steuerberater, der selbst ein aktives Amazon Seller-Konto betreibt, kennen wir die Herausforderungen aus eigener Erfahrung. Wir wissen genau, welche steuerlichen Fallstricke im Seller Central lauern – und wie man sie vermeidet.
Diese Praxisnähe macht den Unterschied: Unsere Beratung ist nicht theoretisch, sondern basiert auf echtem Know-how aus dem Amazon-Alltag.
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